“Vertragsgeschäft über einen Kauf oder Verkauf, bei dem Bezahlung und Lieferung der Waren in der Zukunft erfolgen. Bei einem Termingeschäft liegt die Erfüllung des Handels, also Lieferung und Bezahlung der Waren, in der Zukunft. Diese Art des Handels ist mit verschiedenen Basiswerten möglich, z. B. Wertpapieren, Zinsen, Währungen, Metallen oder auch landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Es gibt Warentermingeschäfte (z. B. Rohstoff-Futures) und Finanztermingeschäfte (z. B. Aktienoptionen). Das wesentliche Kennzeichen von Termingeschäften ist, dass es sich bis zum Erfüllungstermin um „schwebende Geschäfte“ im bilanztechnischen Sinne handelt.”
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