“Tag, ab dem Wertpapiere “ex”, d. h. ohne ein bestimmtes Recht, wie auf Dividende, Bezugsrecht oder Berichtigungsaktien (Kapitalberichtigung), gehandelt werden. Der Ex-Tag bei deutschen Aktien ist häufig einen Tag nach der Hauptversammlung, bei der die Dividende festgelegt wurde. Ab diesem Tag beginnt die Ausschüttung der Dividende, die dann aus dem Börsenkurs herausgerechnet wird. Anleger, die bis einen Tag vor dem Ex-Tag den Anteil erworben haben, bekommen die Dividende ausgeschüttet, wenn die Bank die Buchung noch am Kauftag abgeschlossen hat.”
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